Die PTB-PVDA will eine Corona-Steuer auf hohe Vermögen

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Die PTB-PVDA schlägt vor, eine außerordentliche Corona-Steuer auf Vermögen von über 3 Millionen Euro einzuführen, um das Einkommen der Familien während der Coronavirus-Krise zu sichern. "Die Coronavirus-Krise ist vor allem eine Gesundheitskrise. Aber es gibt auch einen sozialen Notstand, denn eine Million Menschen sind von wirtschaftliche Arbeitslosigkeit bedroht. Es ist jetzt wichtig, Maßnahmen zum Schutz der Arbeitseinkommen zu ergreifen", erklärt Raoul Hedebouw, Sprecher der PTB-PVDA.

"In Zeiten der Krise sind Fragen der Vermögensumverteilung noch dringlicher. Einerseits sehen nun Hunderttausende von Familien ihr Einkommen bedroht. Auf der anderen Seite wird von einer Handvoll Multimillionäre massenhaft Geld angehäuft. Mit dieser "Einmal"-Steuer von 5% für die wenigen reichsten Familien des Landes können wir mindestens 15 Milliarden freisetzen. Mit diesem Geld wird es möglich sein, die mit der wirtschaftliche Arbeitslosigkeit verbundenen Leistungen zu erhöhen, um das Einkommen aller von der heutigen Krise betroffenen Beschäftigten in unserem Land zu garantieren."

"Es ist dringend notwendig, die Einkommen der Beschäftigten zu schützen."

Schätzungen sprechen von mindestens einer Million Erwerbstätigen in wirtschaftliche Arbeitslosigkeit. Nach dem Vorschlag der Regierung sollen sie nur 70% ihres Gehalts erhalten. Und selbst dann noch mit einer Höchstgrenze (2.750 Euro brutto + 5 Euro brutto pro Tag Bonus), was bedeutet, dass eine durchschnittliche Arbeitskraft bis zu 500 Euro pro Monat verliert. Ganz zu schweigen davon, dass eine Reihe von Sektoren und Berufen nicht einmal Anspruch darauf haben.

Ich habe mehrere hundert Stellungnahmen von besorgten Menschen erhalten, die nicht wissen, wie sie am Ende des Monats zurechtkommen werden", sagt Raoul Hedebouw. Die Regierung hat dem Großkapital viel versprochen, aber es ist Zeit für eine Notfall-Reaktion, die auch für die Arbeiter und Arbeiterinnen geeignet ist. Die Kurzarbeit muss auf alle Beschäftigten ausgeweitet werden:  auf Angestellte, Studenten, alle Zeitarbeitnehmer usw., damit kein Arbeiter und keine Arbeiterin zurückbleibt. Und wir müssen ihnen während der Krise 100 % ihrer Einkünfte garantieren und gleichzeitig die derzeitige Obergrenze auf das Durchschnittseinkommen (3 558 Euro brutto) anheben."

"Eine kleine Einmal-Steuer, die nur Multimillionäre betreffen würde"

Nach den Berechnungen des PTB-PVDA-Steuerexperten Marco Van Hees könnte eine Sondersteuer von 5 % für Multimillionäre bis zu 15 Milliarden Euro einbringen (siehe Berechnung unten). Dies würde nur 2 % der Bevölkerung betreffen, aber es würde die Einrichtung eines Fonds ermöglichen, der insbesondere die soziale Sicherheit refinanzieren und die Kosten der erweiterten wirtschaftliche Arbeitslosigkeit auffangen könnte.

"Ein kleiner Teil der Bevölkerung ist in den letzten Jahren dank der Arbeit von Millionen von Arbeitern und Arbeiterinnen viel reicher geworden. Knapp 2% der Bevölkerung verfügen über ein Vermögen von 663 Milliarden Euro. Nichts ist notwendiger, als von ihnen heute in Krisenzeiten einen kleinen Solidaritätsbeitrag zu fordern", so Raoul Hedebouw abschließend.

CORONA-STEUER

1. Bedingungen und Konditionen der Steuer

Die Corona-Solidaritätssteuer ist eine Ausnahme oder "Einmal" -Steuer, was bedeutet, dass sie nur einmal erhoben wird. Eine einmalige Abgabe rechtfertigt einen höheren Satz als eine jährliche Steuer. Der Steuersatz wird somit auf 5% festgelegt. Sie würde für Haushalts-Vermögen über 3 Millionen Euro gelten. So würde ein Haushalt mit einem Vermögen von 4 Millionen Euro eine Steuer von 50 000 Euro (1 Million Euro x 5%) zahlen.

Das erfasste Vermögen ist das gesamte Haushaltsvermögen, d.h. die Summe aus Immobilien, Geldvermögen und wertvollem beweglichem Vermögen (Yacht, Schmuck, Gemälde usw.), von dem die Schulden abgezogen werden. Die Steuer wird auf den Betrag dieser Vermögenswerte berechnet, der 3 Millionen Euro übersteigt.

2. Die Steuererklärung

Die Corona-Solidaritätssteuer kann 15 Milliarden Euro einbringen.

Diese Rendite wird geschätzt, indem die von den Professoren Rademaekers und Vuchelen (VUB) (1) berechnete Aufschlüsselung des Vermögens auf das aktuelle Gesamtvermögen der belgischen Haushalte angewandt wird..

"Schritt 1 - Berechnung des gesamten Haushaltsvermögens: Immobilienvermögen € 1.412.000 Millionen (2) + Finanzanlagen € 1.390.389 Millionen (3) - Schulden 300.476 Millionen (4)  = = € 2.501.913 Millionen. Das bewegliche Vermögen wird hier nicht berücksichtigt, da sein Anteil an der Gesamtsumme vernachlässigbar ist (ca. 2%).

Schritt 2 - Aufschlüsselung des Reichtums: Die Perzentile1, die uns interessieren, sind die 99 und 100 Perzentile, die die reichsten 2% der Bevölkerung darstellen.1

Schritt 3 - Berechnung der Steuer : Um den Ertrag der Steuer zu schätzen, wird das Perzentil-Vermögen durch die Anzahl der Haushalte geteilt, die das Perzentil bilden (46.926). Daraus ergibt sich das durchschnittliche Vermögen pro Haushalt. Auf diesen Betrag (über 3 Millionen Euro) wird dann eine Steuer von 5% erhoben. Der Steuerbetrag pro Haushalt wird dann mit der Anzahl der Haushalte multipliziert, um die Gesamtrendite des Perzentils zu erhalten. Dieses Verfahren wird im 99- und 100-Perzentil angewendet (siehe Tabelle). Vom Ergebnis wird eine 20-prozentige Konservativitätsspanne abgezogen, um mögliche statistische Ungenauigkeiten und einen Teil des Betrags zu berücksichtigen. Das ergibt einen Ertrag von 15 Milliarden Euro..

tabel

(1) Rademaekers &Vuchelen, "De verdeling van het Belgisch gezinvermogen", Cahiers Economiques de Bruxelles, Nr. 164, 4. Quartal. 1999, S. 425
(2) Schätzung 2018 des Instituts für Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, zitiert von La Libre Belgique, 20. März 2018.
(3) Belgische Nationalbank, Bericht 2019, Statistischer Anhang, S. 27 - Ausstehende Beträge am 30. September 2019.
(4) Ebd.